Schwierige Rückkehr nach Urteil

PFANDBONAFFÄRE Kaiser’s lädt „Emmely“ zum Gespräch

BERLIN taz | Die Kassiererin Barbara E. („Emmely“), deren Kündigung vom Bundesarbeitsgericht für unwirksam erklärt worden ist, möchte keine Abfindung, sondern wieder bei der Supermarktkette Kaiser’s tätig sein. „Am Montag werde ich meine Arbeitskraft anbieten“, sagte die 52-Jährige der taz.

Sie sei bereit, bei ihrer früheren Arbeitsstätte in einem Supermarkt in Berlin-Hohenschönhausen oder in einer anderen Berliner Filiale der Kaiser’s Tengelmann GmbH zu arbeiten, sagte die Kassiererin.

Eine Sprecherin der Zentrale von Kaiser’s Tengelmann in Mülheim an der Ruhr sagte der taz, das Unternehmen gehe davon aus, dass Barbara E. wieder auf einen Arbeitsplatz zurückkehre. Sie werde schriftlich zu einem Gespräch in die regionale Unternehmenszentrale in Berlin eingeladen. „Sie wird nicht Montag direkt wieder in einer Filiale sitzen“, sagte die Sprecherin.

Die Kassiererin hatte im Januar 2008 nach 31-jähriger Betriebszugehörigkeit ihren Arbeitsplatz im Supermarkt verloren. Sie hatte von Kunden verlorene oder vergessene Pfandbons im Wert von 1,30 Euro nach zehn Tagen selbst eingelöst und war deswegen gekündigt worden. Das Bundesarbeitsgericht hatte die Kündigung am Donnerstag für unverhältnismäßig und unrechtmäßig erklärt.

In früheren Streitfällen haben sich Parteien nach einem Urteil anstelle einer Wiederbeschäftigung oft auf eine Abfindung geeinigt. E., die heute Hartz-IV-Empfängerin ist, hatte immer betont, wieder arbeiten zu wollen. Eine Abfindung würde ihr auch nichts nützen: Das Geld wird nach der geltenden Sozialgesetzgebung auf Hartz-IV-Bezüge angerechnet. BARBARA DRIBBUSCH