Betr.: Kita-Platz

Ab August tritt der „Hamburger Rechtsanspruch“ auf einen Kita-Platz für Kinder berufstätiger Eltern von null bis 14 Jahren endgültig in Kraft. Dann werden auch behinderte Kinder über das Gutscheinsystem in die Kitas integriert. Das Verbot der „Doppelbetreuung“ für Vorschulkinder entfällt, sodass auch sie nach der Schule in die Kita können.

Um die Kosten zu senken, forciert der Senat jetzt eine Umsteuerung von den Krippen zur sehr viel günstigeren Tagespflege. Gerade für Kinder unter drei sei dieses „familienähnliche Angebot besonders geeignet“, sagt Senatorin Birgit Schnieber-Jastram (CDU). Sofern ihre Eltern nur bis zu 15 Stunden in der Woche arbeiten, haben sie auch lediglich einen Anspruch auf eine Tagesmutter. Damit diese die Kleinen auch gerne nimmt, erhält sie ein um rund 20 Prozent höheres Pflegegeld, das je nach Betreuungsdauer zwischen 96 und 403 Euro liegt, statt zwischen 84 und 343 Euro. Alle staatlich bezahlten Tageseltern müssen künftig einen mindestens 45-stündigen Fortbildungskurs belegen und ein Führungszeugnis vorlegen. Können sie 160 Stunden Fortbildung nachweisen, erhalten sie erhöhte Sätze. kaj