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Atomgegner vor heißem Herbst

PROTEST Bundesweit drei Großdemos im September, Oktober und November geplant. Klage gegen Schacht Konrad vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht

AUS HANNOVER JÜRGEN VOGES

Mit großen überregionalen Protestaktionen will die Anti-AKW-Bewegung der Bundesregierung einen heißen Herbst bereiten. Bei einem Treffen am Wochenende in Frankfurt wurden gleich drei bundesweite Aktionen diskutiert: eine zentrale Demo in Berlin am 18. September, ein Tag der Menschenketten an den deutschen Castor-Transportstrecken im Oktober und als Höhepunkt eine bundesweite Demo im wendländischen Dannenberg im November. Alle drei überregionalen Aktionen würden auf jeden Fall stattfinden, sagte der Sprecher der AG Schacht Konrad, Peter Dickel.

Dagegen bezeichnete die Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg die Demo in Berlin und die Ketten an den Castor-Strecken lediglich als noch nicht ausdiskutierte Vorschläge. „Wir dürfen uns nicht gegenseitig mit Aktionen Konkurrenz machen“, warnte die BI-Vorsitzende Kerstin Rudek. „Unsere Priorität liegt bei der großen gemeinsamen Demonstration im November anlässlich des Castor-Transports nach Gorleben“, betonte sie. Diese soll voraussichtlich am zweiten Novemberwochenende stattfinden.

Außerdem machen am 29. September in jedem Fall die Anwohner des Endlagers Schacht Konrad in Salzgitter mobil. Dort wollten mehr als zehntausend Teilnehmer gegen die Inbetriebnahme der Deponie für schwach und mittelstrahlenden Müll demonstrieren, sagte Peter Dickel. Erwartet würden bei der Demo auch zahlreiche Gewerkschafter aus örtlichen Metallbetrieben.

Klagerecht verändern

Viele IG-Metaller aus Salzgitter zahlen zudem regelmäßig 5 Euro im Monat in den „Rechtshilfefonds Schacht Konrad“ ein. Die von dem Fonds unterstützten Kläger gegen das Endlager, der Bauer Walter Traube und seine Familien, haben sich jetzt an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gewandt. Durch die Genehmigung des Endlagers Konrad sehen die Anwohner ihr Menschenrecht auf Leben, ihr Recht auf eine intakte natürliche Umwelt und auf ein faires Genehmigungsverfahren missachtet, wie Rechtsanwältin Wiltrud Rülle-Hengesbach sagte.

Die Beschwerde in Straßburg solle die deutschen Gerichte dazu zwingen, sich doch noch mit der mangelnden Langzeitsicherheit des Endlagers auseinanderzusetzen. Zuletzt hatte auch das Bundesverfassungsgericht die Langzeitsicherheit des Endlagers für nicht einklagbar erklärt, weil ein langfristig undichtes Endlager nicht die klagenden Anwohner, sondern nur deren noch nicht klagefähigen Nachkommen schädige. Die Beschwerde wolle ein umfassendes Klagerecht durchsetzen, über das Anwohner eines Endlagers auch den Schutz nachfolgender Generationen geltend machen könnten, betonte die Anwältin. Sie sei daher auch für andere Standorte von Bedeutung. Die Rechtshilfe Konrad hat für Gerichtsverfahren bereits 250.000 Euro aufgebracht. Die Beschwerde in Straßburg wird voraussichtlich weitere 50.000 Euro kosten.

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