URTEIL ZU TIERHALTUNG
: Verbieten erlaubt

Bei wiederholten Verstößen gegen das Tierschutzrecht kann die Tierhaltung verboten werden. Das entschied das Verwaltungsgericht und folgte damit der Auffassung des Bezirksamts Spandau. Geklagt hatte ein 38-Jähriger, dem die Behörden mehrfach Haustiere abgenommen hatten. Laut Gericht hielt der Mann in seiner verwahrlosten Wohnung zahlreiche Katzen, zeitweise Kaninchen sowie einen Hund. Da die Tiere unter unbehandelten Krankheiten wie Augenentzündungen und Ohrmilben litten, war ihm vom Veterinäramt die Haltung von Wirbeltieren untersagt worden. (ddp)