STROMNETZE
: BGH erschwert Rekommunalisierung

KARLSRUHE | Städte und Landkreise können Stromnetze nach dem Ablauf von Konzessionen für private Stromversorger nicht ohne weiteres wieder selbst übernehmen. Sie müssen die Netzvergabe vielmehr transparent ausschreiben und dürfen Mitbewerber dabei nicht diskriminieren, entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Dienstag. Auf den Vorrang der vom Grundgesetz garantierten kommunalen Selbstverwaltung können sich die Gemeinden demnach nicht berufen (Az. KZR 65/12 und KZR 66/12). (afp)