Länder gegen AGG

Im Bundesrat wird heute das umstrittene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) beraten. Die Länderkammer wird vermutlich einen in Hamburg vorbereiteten Antrag beschließen, der das AGG kritisiert und zum Beispiel den Betriebsräten das Klagerecht bei Diskriminierungen im Betrieb nehmen will. Damit stellt sich der von der Union dominierte Bundesrat gegen die Einigung der großen Koalition vom Mai. Der Hamburger Antrag tut aber radikaler, als er tatsächlich ist. So billigt er, dass der Schutz bei Diskriminierungen im Geschäftsleben über die EU-Vorgaben hinausgeht – und liegt damit im entscheidenden Punkt auf der Linie der großen Koalition.

Unions-Fraktionschef Kauder sagte, man werde die Wünsche des Bundesrats prüfen. SPD-Justizministerin Zypries erklärte: „Der Kompromiss mit der Union bleibt bestehen, es wird höchstens noch redaktionelle Änderungen geben.“

Das AGG ist nicht zustimmungspflichtig, der Bundesrat hat also kein Vetorecht. Er könnte nur den Vermittlungsausschuss anrufen, um das Gesetz zu verzögern. Doch darauf wollen die Länder verzichten, weil Deutschland lange im Verzug ist und EU-Zwangsgelder drohen. CHR