Wirrwarr um Demos

PROTEST Über das Demoverbot in der Innenstadt entscheidet nun das Oberverwaltungsgericht

Ob am heutigen Samstag auch in der Innenstadt für den Erhalt des besetzten Stadtteilzentrums Rote Flora demonstriert werden darf, war bei Redaktionsschluss noch unklar. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) wollte erst am späten Abend darüber entscheiden.

Am Freitag hatten mehrere Juristen für die Veranstalter Beschwerde gegen die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts eingelegt. Dieses hatte die Klagen gegen zwei polizeiliche Demoverbote am Morgen abgewiesen. „Das Verwaltungsgericht hat seine Entscheidung schlecht begründet“, sagt Klägeranwalt Andreas Beuth: „Wir haben das geprüft und rechnen uns vor dem OVG gute Chance aus.“

Die Veranstalter der Demo für die Rote Flora – die um 15 Uhr nach Kundgebung um 14 Uhr vor der Flora am Schulterblatt beginnt – wollten im Anschluss noch vor dem Büro des Immobilienberaters Gert Baer eine Kundgebung durchführen. Baer gilt als der Manager der derzeitigen Räumungskampagne von Rote Flora-Besitzer Klausmartin Kretschmer. Zudem sollte vor dem City-Management an der Handelskammer protestiert werden. Die Polizei begründete die Verbote damit, dass sie „Lageerkenntnisse“ habe, dass aus dem autonomen Spektrum heraus Gewalttätigkeiten geplant seien und hat die Veranstaltungen an den S-Bahnhof Sternschanze verlegt.

Zudem hat die Polizei die gesamte Innenstadt wegen befürchteter Krawalle zum „Gefahrengebiet“ erklärt. Darin können Beamte ohne konkreten Verdacht Menschen durchsuchen oder in Gewahrsam nehmen sowie Platzverweise erteilen.  KVA