Öffentlich nicht-öffentlich

Neues Wahlrecht: CDU soll Bürgerbeteiligung bei Anhörung im Rathaus sabotiert haben, behauptet die Opposition

Eine öffentliche Anhörung unter Ausschluss der Öffentlichkeit – in der Hamburger Politik ist auch das möglich. Im gähnend leeren Großen Festsaal des Rathauses fand gestern Nachmittag das Hearing des Verfassungsausschusses zum neuen Wahlrecht statt. Dorthin verirrt hatten sich indes ganze drei Bürger – und das ist nach Ansicht der Opposition von der regierenden CDU so gewollt gewesen. Die habe ein „Pseudo-Verfahren inszeniert“, polterte Andreas Dressel (SPD), an ein „Foul im Strafraum“ sah sich Farid Müller (GAL) erinnert, die Initiative „Mehr Demokratie“ gar an einen „Handstreich“.

Die Union hatte nach heftiger öffentlicher Kritik darauf verzichtet, die von ihr geplanten Änderungen am Wahlrecht noch vor der Sommerpause durch die Bürgerschaft zu peitschen. Sie stimmte zwei – im Parlamentsbetrieb bei wichtigen Gesetzesvorhaben üblichen – Anhörungen zu: einer öffentlichen und einem für nächsten Mittwoch terminierten Experten-Hearing. Die Ankündigung für die Öffentlichkeit aber unterblieb.

„Mit Unterstützung der Bürgerschaftskanzlei“ von Parlamentspräsident Berndt Röder (CDU), behauptet nun Dressel, habe der Ausschussvorsitzende A. W. Heinrich Langhein (CDU) „alles dafür getan, dass möglichst wenige Bürgerinnen und Bürger von der Anhörung erfahren“. Auch auf der Homepage der Bürgerschaft (www.hamburgische-buergerschaft.de) sei die Einladung „erst drei Tage vorher irgendwo versteckt worden“.

GALier Müller sieht darin einen „möglichen Verfassungsverstoß“. Mehr Demokratie wollte sich für dieses „Feigenblatt“ gar nicht erst hergeben: Die Initiative, die per Volksentscheid die Volksgesetzgebung durchgesetzt hatte, boykottierte die Rathaus-„Farce“. Sven-Michael Veit