Widerstand gegen Muckibuden-Bosse

ARBEITNEHMERVERTRETUNG Für die sechs Hamburger Fitness First-Clubs ist ein einheitlicher Betriebsrat gewählt worden – gegen den Willen der Geschäftsführung. Die war sogar vor das Arbeitsgericht gezogen

„Ins Auge stechende Anfechtungsgründe der Betriebsratswahlen liegen nicht vor“

ARBEITSGERICHT HAMBURG

Betriebsratswahlen trotz Stolpersteinen: Die 120 MitarbeiterInnen der sechs Hamburger Clubs der internationalen Fitnessstudio-Kette Fitness First haben einen siebenköpfigen Betriebsrat gewählt. „In dieser Woche hat sich das Gremium formell und offiziell konstituiert“, sagt Hendrik Beyer, Gesamtbetriebsrat aller deutschen Fitness First-Standorte in Hannover.

Obwohl Fitness First-Sprecher Wolfgang Klauke im April gegenüber der taz beteuerte, dass der Konzern nichts gegen Betriebsräte einzuwenden habe, war die Hamburger Betriebswahl bis zuletzt torpediert worden. So versuchte Fitness First im Mai vor dem Arbeitsgericht per Einstweiliger Verfügung den Abbruch der Betriebsratswahl durchzusetzen, blitzte aber ab. „Ins Auge stechende Anfechtungsgründe liegen nicht vor“, entschied das Arbeitsgericht. Zudem könne die Wahl im Wege der Einstweiligen Verfügung im Prinzip nicht abgebrochen werden, selbst wenn sie anfechtbar wäre.

Dennoch versuchte Fitness First noch wenige Tage vor dem Wahlgang am 11. Juni erneut durch eine Beschwerde beim Landesarbeitsgericht, den Urnengang der Beschäftigten zu stoppen. „Der Streit geht um die Frage des Betriebsbegriff“, erklärt Achim Meyer-Heithuis, Sekretär der Gewerkschaft Ver.di im Fachbereich „besondere Dienstleitungen“ in Hannover und bundesweit für den Fitness First-Konzern zuständig.

Die Muckibuden-Bosse wollen, dass bestenfalls in jedem einzelnen Fitnessstudio ein Betriebsrat gewählt wird, der dann aus einer Person bestehen würde. Bei einer solchen Konstellation war es dem Unternehmen in der Vergangenheit oft gelungen, Ansätze von Betriebsratwahlen frühzeitig im Keim zu ersticken. Der Wahlvorstand argumentiert indes, dass als Betrieb „die Region“ anzusehen sei, da es einen Hauptbetrieb mit einem Regionalleiter gäbe und die einzelnen Studios lediglich „unselbstständige Betriebsstellen“ seien.

„Die Wahl wird angefochten werden“, davon geht Meyer-Heithuis aus, sieht dem aber gelassen entgegen. Ver.di habe die Fitness-First-Verantwortlichen bereits zu Sondierungsgesprächen eingeladen, um so genannte Paragraph-3-Tarifverhandlungen zu führen. Über diesen Passus im Betriebsverfassungsgesetz wird definiert, wer zu einem Betrieb gehört. „Wir sind weiter auf einem guten Weg nach vorn“, sagt Meyer-Heithuis. Denn die Mitarbeitervertretungen seien gerade in der Freizeitbranche, wo viele Angestellte in Teilzeit, als Aushilfen oder freiberufliche Trainer arbeiten – also in „prekären“ Arbeitsverhältnissen – ein Muss.KAI VON APPEN