Abschiebung war zu teuer

Ein Ägypter muss nicht die vollen Kosten für seine Abschiebung zahlen, weil dafür zu teure Tickets gebucht wurden. Das geht aus einem am Freitag veröffentlichten Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts hervor. Das Gericht gab damit der Klage teilweise statt, mit der sich der Mann gegen die Zahlung von 4.924 Euro Abschiebekosten gewehrt hatte. (VG 24 A 340.07) Er war 2004 in Begleitung von Bundespolizisten in der Economy-Klasse abgeschoben worden. Für den Rückflug hatten die Beamten deutlich teurere Plätze in der Businessklasse genutzt. (afp)