WEGEN VERBOT DES SCHNABELKÜRZENS IN NIEDERSACHSEN
: Moschusenten verschwinden aus Betrieben

Wer Moschusenten im Stall halten will, muss die Schnäbel der Tiere kürzen. Das von Niedersachsen eingeführte Verbot des Schnabelkürzens führt nun dazu, dass von bislang etwa 60 Betrieben im Bundesland voraussichtlich nur rund 20 mit Moschusenten weitermachen. Die Schlachtereibetriebe gingen dazu über, Enten aus den benachbarten Bundesländern zu beziehen. Das jedenfalls sagt der Geschäftsführer des Landesverbandes der Niedersächsischen Geflügelwirtschaft, Dieter Oltmann.

Das Verbot gilt ab Jahresende aus Tierschutzgründen. Die Freilandhaltung ist davon nicht betroffen. Die Regelung war noch vom vorherigen Landwirtschaftsminister Gert Lindemann (CDU) getroffen worden. Den Betrieben mit Stallhaltung bleibt die Möglichkeit, andere Entenarten als die Moschusente zu halten.  (dpa)