Keine Befreiung vom Unterricht

MÜNSTER taz ■ Schüler haben keinen Anspruch auf Befreiung vom Sexualkundeunterricht, weil der vermittelte Stoff ihren moralischen Werten widerspricht. Das Verwaltungsgericht Münster lehnte einen entsprechenden Antrag eines Warendorfer Gymnasiasten und seiner Eltern am vergangenen Freitag ab. Der Schüler hatte verlangt, vom Sexualunterricht der 6. Klasse befreit zu werden. Der Unterricht ist nach Ansicht seiner Eltern verfrüht und indoktrinierend, weil die Richtlinien des Landes das Leitbild eines freizügigen Sexuallebens mit Verhütung und der Gleichwertigkeit von Homosexualität vermittelten. Das Gericht erklärte dagegen, der Unterrricht werde in Wahrnehmung des staatlichen Erziehungsauftrages erteilt. SUG