HEISS & FETTIG

Die mangelhafte Kennzeichnung von frischen Gänsen auf Wochenmärkten hat die Verbraucherzentrale Niedersachsen gerügt. Bei einer Stichprobe waren an keinem einzigen Marktstand sämtliche Pflichtangaben vollständig und richtig. Dazu gehören die Handelsklasse und die Lagertemperatur. Nicht zulässig seien Bezeichnungen wie „Weidegans“ oder „freilaufende Gänse“. Hier gelten ausschließlich Bezeichnungen wie „Freilandhaltung“ oder „bäuerliche Freilandhaltung“.  (taz)

Die Käsesorte Holsteiner Tilsiter darf künftig nur noch aus Schleswig-Holstein kommen. Die EU-Kommission hat das Produkt mit dem Gütesiegel geschützte geografische Angabe (g.g.A) gekennzeichnet. Demnach darf sich ein Käse erst dann Holsteiner Tilsiter nennen, wenn er in Schleswig-Holstein hergestellt und gereift ist. Die Milch muss aber nicht unbedingt aus dem Bundesland kommen. Der Käse verdanke seinen würzigen Charakter Bakterienkulturen, die „nur im Klimaraum zwischen Nord- und Ostsee entstehen können“, erläuterte die Kommission.  (dpa)

Frei von gentechnisch veränderten Bestandteilen sind Kartoffeln, Senf-, Ölrettich-, Öllein- und Rübsensaatgut in Schleswig-Holstein. Damit erfüllt das Land die Vorgaben der EU. Für Saatgut gelte die Nulltoleranz, teilte das Landwirtschaftsministerium in Kiel mit. Auf gentechnische Verunreinigungen untersucht wurden Kartoffelpartien auf fünfzehn Flächen. Ferner wurden von sieben Ölrettich-, drei Senf-, einer Öllein- sowie einer Rübsensaatgutpartie Proben entnommen.  (epd)

Geldsegen für Niedersachsens Landwirte: Rund 850 Millionen Euro sogenannte Betriebsprämien sind zum Jahresende auf die Konten von 48.500 Antragstellern überwiesen worden. „Diese EU-Direktzahlungen für landwirtschaftliche Flächen bedeuten Planungssicherheit“, sagte Agrarminister Christian Meyer (Grüne). Diese EU-Subvention wird den Bauern unabhängig von ihrer jeweiligen Erzeugung gewährt und ist seit Jahren ein Zankapfel.  (dpa)