Schulpflicht für Super-Christen

Bundesverfassungsgericht lässt Schulverweigerung aus religiösen Gründen nicht zu

FREIBURG taz ■ Die Schulpflicht gilt auch für Kinder religiöser Fundamentalisten. Dies hat jetzt das Bundesverfassungsgericht entschieden. Geklagt hatte ein hessisches Ehepaar, das seine acht Kinder nach biblischen Grundsätzen erzieht. Schon seit 2001 werden die schulpflichtigen Kinder nicht in öffentlichen Schulen, sondern von der Mutter zu Hause unterrichtet. Das Landgericht Gießen hatte die Eltern wegen Verletzung der Schulpflicht verurteilt. Dagegen hatten die Eltern Verfassungsbeschwerde erhoben: Elternrecht und Religionsfreiheit gingen vor Schulpflicht. Aus christlicher Überzeugung könnten sie ihre Kinder nicht auf eine pluralistisch angelegte Schule schicken.

Am meisten stört die Eltern das Fach Biologie, bei dem die Evolutionslehre statt Schöpfungsgeschichte gelehrt werde. Auch der Sexualkunde-Unterricht sei schädlich. Karlsruhe ließ die Einwände nicht gelten. Eltern könnten nicht verlangen, „dass ihre Kinder vollständig von fremden Glaubensbekundungen oder Ansichten verschont bleiben“. CHR