Ein Betrieb, mehrere Tarifverträge

ARBEIT Gericht kippt Tarifeinheit. Protest von DGB und Arbeitgebern

BERLIN rtr | Das Bundesarbeitsgericht hat am Mittwoch den jahrzehntelang geltenden Grundsatz der Tarifeinheit gekippt. Damit kann es in deutschen Unternehmen mehrere Tarifverträge nebeneinander geben: das Prinzip „ein Betrieb – ein Tarifvertrag“ gilt nicht mehr. Der Beschluss des Gerichts stärkt kleine Spartengewerkschaften und schwächt die Position der großen DGB-Gewerkschaften. In seltener Einmütigkeit wehren sich der Bundesverband der Arbeitgeberverbände und der DGB gemeinsam. Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt und die SPD forderten, die Tarifeinheit nun gesetzlich zu regeln. Die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit kündigte für diesen Fall bereits eine Klage vor dem Verfassungsgericht an.

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