Handwerkerin malt schwarz

BETRUGSVERDACHT Ermittlungen gegen Funktionärin

Die Beschäftigung von Schwarzarbeitern durch die Geschäftsführerin der Kreishandwerkerschaft Osterode beschäftigt die Staatsanwaltschaft Göttingen. Sie prüft, ob der Verdacht einer Straftat bestehe, so ein Sprecher.

Unterdessen hat der Landkreis nach dem Bußgeld für die Auftraggeberin in Höhe von rund 7.500 Euro auch Bußgelder für die Schwarzarbeiter verhängt. Die vier Maler müssen bis zu 2.500 Euro zahlen. Die Mitarbeiter einer örtlichen Malerfirma hatten das Haus der Handwerkerschafts-Geschäftsführerin gestrichen, ohne dass Sozialabgaben oder Steuern gezahlt wurden. (dpa)