Antifaschismus verboten

BOCHUM taz ■ Das Landgericht Bochum hat gestern ein Urteil gegen einen Antifaschisten bestätigt, der gegen das Versammlungsrecht verstoßen haben soll. Der 77-Jährige hatte ohne Genehmigung einen Kranz an der Gedenktafel der zerstörten Wattenscheider Synagoge niedergelegt (taz berichtete). Er wollte damit den Opfern des Naziterrors gedenken. Schon das Amtsgericht Bochum hatte ihn daraufhin zu einem Bußgeld verurteilt. Neben einer Strafe von 150 Euro muss der Bochumer die Verfahrenskosten in Höhe von mehreren hundert Euro tragen. Von der Verfolgung eines an der Aktion beteiligten Rabbis sahen die Behörden ab. MIB