Wettbüros hoffen

Private Wettbüros klagen gegen Schließung. Entscheidung soll kommende Woche fallen

MÜNSTER taz ■ Das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster will in der kommenden Woche über Klagen gegen die Schließung privater Wettbüros entscheiden. Dies teilte ein Gerichtssprecher gestern mit. Bis zum 27. Juni hätten die verschiedenen Parteien noch Zeit, ihre Stellungnahmen abzugeben. Beim OVG seien derzeit 190 Klagen von privaten Wettanbietern gegen die Schließungsverfügungen mehrerer nordrhein-westfälischer Kommunen anhängig.

Das OVG hat die Kommunen im Land gebeten, keine privaten Wettbüros zu schließen. Seit Ende März hätten Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen dennoch 200 der 1.100 als illegal angesehenen Wettbüros geschlossen, sagte eine Sprecherin des Landesinnenministeriums. Vorausgegangen war das Sportwettenurteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe Ende März. Das Gericht hatte das staatliche Monopol auf Oddset-Sportwetten bestätigt. NRW-Innenminister Ingo Wolf (FDP) hatte darauf hin die Bezirksregierungen aufgefordert, „konsequent gegen die illegale Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten“ vorzugehen.

Die privaten Wettanbieter beriefen sich in der Folge auf europäisches Recht. Brüssel hatte Anfang April ein Verfahren gegen die Bundesrepublik und sechs weitere EU-Staaten eröffnet, weil sie keinen grenzüberschreitenden Wettbewerb im Sportwetten-Geschäft zulassen. Verkompliziert wird die juristische Lage in NRW zudem durch widersprüchliche Urteile der Verwaltungsgerichte. Während die Verwaltungsgerichte Münster und Gelsenkirchen die Schließung von Sportwettbüros billigten, bezogen die Richter in Minden und Arnsberg eine Gegenposition – nun muss das Oberverwaltungsgericht eine Klärung herbeiführen. HOLGER PAULER