Geldstrafen für Castor-Gegner

LÜNEBURG taz ■ Das Strafverfahren wegen Nötigung gegen vier Castor-Gegner ist gestern vom Lüneburger Landgericht eingestellt worden. Allerdings wurden die Aktivisten der Umweltschutzorganisation Robin Wood wegen Störung öffentlicher Betriebe zu Geldstrafen von je 525 Euro verurteilt. Damit wurde das Urteil aus der ersten Instanz rechtskräftig. Die Männer hatten sich im März 2001 auf der Castor-Transportstrecke an einem Betonblock festgekettet und damit die Weiterfahrt des Zuges verzögert. Vor Gericht ging es um die Frage, ob der Lokführer des Zuges durch die Aktion genötigt wurde. Gegen das Urteil werden keine weiteren Rechtsmittel eingelegt. Die Beklagten zeigten sich erleichtert. „Für uns ist der zähe Prozess glimpflich ausgegangen“, sagte Robin-Wood-Sprecherin Ute Bertrand zur taz. Das Urteil zeige aber, dass „Demos auf Schienen möglich sind“. Über fünf Jahre hatte sich der Prozess hingezogen. Staatsanwaltschaft und Beklagte gingen mehrfach in Revision. Die Staatsanwaltschaft hatte Freiheitsstrafen von bis zu neun Monaten auf Bewährung gefordert. GSC