Behörde prüft Berufung

Die Prozessbeteiligten können sich auf eine lange Auseinandersetzung um das Kopftuch einstellen: Die im Verfahren unterlegene Bildungsbehörde mag sich offenbar nicht mit dem Urteil von Mittwoch abfinden. „Grundsätzlich sind wir der Möglichkeit in Berufung zu gehen nicht abgeneigt“, sagt Rainer Gausepohl, Sprecher von Bildungssenator Willi Lemke (SPD). Eine endgültige Entscheidung wird laut Gausepohl aber erst getroffen, wenn die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt. Erst dann sei eine abschließende juristische Bewertung möglich. cja