Parlamentarier wollen Qualm verbieten

Der Gesundheitsausschuss im Abgeordnetenhaus setzt sich für ein Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden ein, etwa in Krankenhäusern. Eine verbindliche Vorschrift ist das aber lange nicht. Senat sieht die Hausherren in der Verantwortung

Ein Rauchverbot in öffentlichen Einrichtungen wird auch in Berlin immer wahrscheinlicher. Der parlamentarische Gesundheitsausschuss hat sich jetzt mit großer Mehrheit für ein solches Verbot ausgesprochen. Nur die FDP lehnte den entsprechenden Antrag der Grünen-Fraktion ab. Das Parlament wird sich nun mit einem Rauchverbot beschäftigen – voraussichtlich Ende August.

Um ein Gesetz geht es dabei zwar noch nicht. Falls das Parlament aber dem Antrag zustimmt, erhält der Senat einen konkreten Auftrag: Er müsste dann bis Ende 2007 die öffentlichen Einrichtungen, für die das Land zuständig ist, zu rauchfreien Zonen erklären.

Die Senatsgesundheitsverwaltung hält den aktuellen Vorstoß aber für vollkommen wirkungslos: Selbst wenn sich das Parlament dem Antrag anschließe, sei das „ein Appell, aber mehr auch nicht“, sagt Behördensprecherin Roswitha Steinbrenner. Die Einrichtungen sollten weitgehend rauchfrei sein.

Die Bürgerinitiative Forum Rauchfrei hält den Vorstoß hingegen für „einen richtigen Durchbruch“, sagt Johannes Spatz, Sprecher der Initiative. „Wir fordern das seit Jahren von der Senatsverwaltung.“

Die Grünen-Abgeordnete Elfi Jantzen ist überzeugt, dass sich in der Berliner Politik eine Mehrheit für ein Rauchverbot abzeichnet. Mit unterhaltsamen Veranstaltungen sei es aber nicht getan, sagt sie: „Die sind zwar ganz witzig, aber damit schafft man noch keinen Nichtraucherschutz.“ In Berlin rauchen mit 33 Prozent mehr Menschen als im Bundesdurchschnitt, der bei 29 Prozent liegt. Mehr Raucher gibt es nur in Mecklenburg-Vorpommern, wo 36 Prozent der Menschen rauchen.

Der Senat streitet ab, dass er die Kompetenz habe, ein Rauchverbot für öffentliche Gebäude zu verordnen. „Das ist Sache der jeweiligen Hausherren“, sagt Steinbrenner. Um ein Rauchverbot durchzusetzen, müssten zunächst die gesetzlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, meint hingegen Jantzen. Falls der Antrag des Gesundheitsausschusses im Parlament durchkomme, sei es Sache des Senats, diese Voraussetzungen zu schaffen. Sie rechnet allerdings damit, dass es bald ein entsprechendes Bundesgesetz geben wird. Dann sei Berlin vorbereitet.

Ein besonders schwieriger Fall für ein Rauchverbot in den öffentlichen Einrichtungen scheinen die Krankenhäuser zu sein. Der Senat verweist hier auf die Forderung von Ärzten, Rauchen bei bestimmten Therapieformen in psychiatrischen Einrichtungen zuzulassen. Die Grünen verweisen indes auf die Vorbildfunktion von Krankenhäusern. Zudem werde durch das Rauchen nachweislich der Heilungsprozess verlangsamt. Bisher sieht die Betriebsverordnung der Krankenhäuser sogar vor, dass Raucherräume eingerichtet werden müssen. Jantzen fordert, stattdessen ein Rauchverbot zu verankern. Für bestimmte Krankheits- und Therapieformen könne man aber Ausnahmeregelungen beschließen.

Im Gesundheitsausschuss wurde über die Krankenhäuser gesondert entschieden. Eine Mehrheit stimmte einem zweiten Antrag der Grünen zu, ein Rauchverbot in Krankenhäusern nach dem Bremer Modell zu erlassen. In diesem Modell gibt es Ausnahmeregelungen für bestimmte Therapieformen. Auch über diesen Antrag wird das Parlament entscheiden müssen. Das Forum Rauchfrei fordert darüber hinaus ein Verkaufsverbot für Zigaretten in Krankenhäusern. KARIN SCHÄDLER