Schlechte Chancen für Werder

Länder wollen einheitlich gegen Trikotwerbung für illegale Sportwetten vorgehen

FREIBURG taz ■Werder Bremen muss in der nächsten Saison nicht nur gegen Bayern und Schalke kämpfen, sondern auch gegen alle deutschen Bundesländer. Die Ministerpräsidenten haben jetzt nämlich beschlossen, rigoros gegen die Trikotwerbung illegaler Sportwettanbieter vorzugehen. Und dummerweise heißt der Hauptsponsor von Werder Bremen „Betandwin“ und ist nach Ansicht der Länder der größte illegale Anbieter von Sportwetten in Deutschland.

Betandwin sitzt mit 60 Mitarbeitern im sächsischen Neugersdorf und beruft sich auf eine DDR-Lizenz für Sportwetten. Diese hat das Unternehmen 1990 kurz vor der Wende erhalten. Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht Donnerstag entschieden, dass solche DDR-Lizenzen außerhalb der neuen Länder nicht gelten. Doch Betandwin lässt sich nicht entmutigen. „Wir brauchen keine Geschäftsstellen in Bayern, wir bieten unsere Wetten ausschließlich im Internet an“, sagte Betandwin-Sprecher Hartmut Schulz.

Die schwache Flanke von Betandwin sind aber ihre Werbeaktivitäten. Denn nur wenn die Bürger in den alten Ländern erfahren, dass Betandwin weiter im Internet aktiv ist, läuft auch das Geschäft. Deswegen will Werder Bremen im Betandwin-Trikot demnächst im Münchener Stadion antreten. „Das ist illegal“, sagt ein Sprecher des bayerischen Innenministeriums. „In Bayern darf nur für Glücksspiele geworben werden, die auch in Bayern eine Lizenz besitzen.“ Sollte die bayerische Polizei tatsächlich gegen die Werder-Trikots einschreiten, will Betandwin gerichtlich dagegen vorgehen. Werder wartet erst mal gelassen ab, wie es dem TSV 1860 München in der Zweiten Liga ergeht. Dort ist Betandwin nämlich auch Hauptsponsor.

Doch die Länder-Linie ist ganz klar. Das Monopol des staatlichen Sportwetten-Anbieters Oddset soll verteidigt werden – und damit auch Einnahmen von einigen hundert Millionen Euro für den Haushalt und die Förderung des Breitensports. Gegen illegale Wettanbieter will man „einheitlich und konsequent“ vorgehen. Bis zum Ende des Jahres soll die harte Linie in einen Länder-Staatsvertrag gegossen werden. Viele Länder haben schon mit der Schließung privater Wettbüros begonnen (taz vom 29. 5. 2006).

Anlass des Länder-Beschlusses ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom März. Karlsruhe entschied damals, dass ein Monopol für den staatlichen Anbieter Oddset nur dann zulässig ist, wenn es der Suchtprävention dient. Inzwischen hat Oddset seine Werbemaßnahmen beschränkt und zum Beispiel auf seine Bandenwerbung während der WM verzichtet. Die privaten Wettanbieter argumentieren, dass Oddset nach wie vor zu viel Werbung betreibe und deshalb den Anspruch auf sein Monopol verwirkt habe. CHRISTIAN RATH