Armut statistisch

Bremen hat mit 14,3 Prozent den größten Anteil an Hartz IV-Empfängern hinter Berlin mit 17,1 Prozent. Die eingeschränkte Aussagekraft von Bundesland-Vergleichen wird durch eine zweite aktuelle Erhebung deutlich: Laut Städte-Vergleich der statistischen Landesämtern sind in Bremen 18,1 Prozent der Bevölkerung von Armut betroffen, in Hannover hingegen 19,8 Prozent.

LKW dürfen laut sein

Im Streit um das Fahrverbot für schwere Lastwagen in einem Bremer Gewerbegebiet haben die Gegner aus der niedersächsischen Nachbargemeinde Stuhr erneut einen Sieg davongetragen. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte die Aufhebung des Fahrverbots in der Kattenturmer Heerstraße. Das Verwaltungsgericht hatte dieses bereits im März gekippt, weil die Berechnungen zum Lärmschutz nach Ansicht der Richter nicht stimmten. Dies sah das Oberverwaltungsgericht eigenen Angaben nach genauso. Der Senat hatte das Lkw-Fahrverbot vergangenen November als Lärmschutz für die Anwohner beschlossen – trotz Proteste der niedersächsischen Nachbargemeinden und der Landesregierung.

Mehr Mercedese

Der Autokonzern Daimler baut sein Bremer Pkw-Werk wegen enormer Nachfrage aus. Aufgrund der vielen Bestellungen vor allem in den USA und China will das Unternehmen die Rohbauhalle für die Coupés und Cabrios der E-Klasse erweitern, dafür sind Investitionen von 18 Millionen Euro bis Jahresende geplant. Bis 2014 soll das Bremer Werk Konzernangaben zu Folge zum „weltweiten Kompetenzzentrum für die C-Klasse-Produktion“ ausgebaut werden.

FDP für Focke-Museum

Die drohende Geldknappheit des Focke-Museums wird von der FDP als „erneute Bestätigung für die Überforderung des rot-grünen Senats in Finanzfragen“ interpretiert. Zum „wiederholten Male“ sei eine wichtige Kultureinrichtung Opfer „kopfloser Planungen“. Mit den „ständigen Kämpfen um eine notwendige Mindestausstattung“ sauge der Senat den Kultureinrichtungen die Energie aus, die in Ausstellungen, Projekte und wissenschaftliche Arbeit gehöre.

Prostitution unzulässig

Das Verwaltungsgericht bestätigt das Prostitutionsverbot in allgemeinen Wohngebieten. Im konkreten Fall geht es um fünf Modellwohnungen in einem Neustädter Zweifamilienhaus. Dort überwiege das öffentliche Interesse an einer sofortigen Einstellung der Nutzung, da für die Nachbarschaft „erheblich erhöhte Belastungen“ aufgetreten seien. Auch mit dem 2002 neu gefassten Prostitutionsgesetz stelle die Wohnungsprostitution eine in einem allgemeinen Wohngebiet unzulässige gewerbliche Nutzung dar. (taz, dpa)