Gratis-Kita für Arme

GERECHTIGKEIT Linksfraktion will Kita-Gebühr für Hartz IV-Empfänger und Geringverdiener abschaffen

Kita-Gebühr und Essensgeld brauchen ein Viertel der 215 Euro auf, die Hartz IV-Kinder zum Leben haben

Die Linksfraktion hat am Freitagabend in der Bürgerschaft einen Antrag eingebracht, Menschen mit geringem Einkommen und Empfänger von Arbeitslosengeld II von den Kitagebühren zu befreien. Der Antrag wurde nach kurzer Debatte von CDU, Grünen und SPD abgelehnt. Die Kita-Experten der Linksfraktion gehen aber davon aus, dass das Thema erhalten bleibt und auch im Zuge der von 42.500 Eltern unterzeichneten Volkspetition gegen die Gebührenerhöhung bei den Kitas diskutiert wird.

Die Erhebung des jetzigen Mindestbeitrags, der für einen Achtstunden-Platz 38 Euro beträgt, und das noch darauf geschlagene Essensgeld von 17 Euro seien im Regelsatz für Kinder schlicht nicht enthalten, argumentiert die Linksfraktion. Zusammengerechnet machten diese Beträge ein Viertel des Regelsatzes von 215 Euro aus, der Eltern für Ernährung, Kleidung und alle sonstigen Bedürfnisse eines Vorschulkindes pro Monat zur Verfügung steht.

In der Begründung für den Antrag verweist die Linkspartei auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2010, das die Kindersätze als falsch bemessen kritisierte, weil kein „kinder- und altersspezifischer Bedarf“ berücksichtig sei. Solange diese Sätze nicht neu bemessen seien, so die Linke, dürfe man den Familien die Kita-Gebühr nicht abziehen.

Die SPD-Abgeordnete Carola Veit kritisierte, dass Hamburg mit den neuen Höchstsätzen von bis zu 500 Euro bundesweit Spitzenreiter sei. Hamburg nehme viel Geld für das Schulsystem in die Hand. Da sei es dumm, den Kindern vor der Schule „durch hohe Gebühren den Zugang zur Bildung zu erschweren“.

Mit den Stimmen von CDU und GAL beschloss die Bürgerschaft am selben Abend ein Gesetz, dass den Kita-Besuch auf das Ende der sechsten Klasse begrenzt. KAJ