Bischöfe grenzen Donum Vitae aus

Amtskirche verbietet Kirchendienern eine Tätigkeit für die Schwangerenberatung

BONN ap ■ Wer im Dienst der katholischen Kirche steht, darf nicht für „Donum Vitae“ tätig sein. Die Bischofskonferenz bekräftigte gestern die Abgrenzung der Amtskirche von der katholischen Schwangerenberatung. Eine BK-Sprecherin bestätigte, dass der Ständige Rat der Konferenz am 20. Juni eine „Klarstellung“ formuliert habe, die auch in den Amtsblättern der Diözesen veröffentlicht werde.

Kölner Stadt-Anzeiger und FAZ berichteten, die Bischöfe hätten „offenbar auf Druck des Vatikans“ einen „Unvereinbarkeitsbeschluss“ gefasst. So dürften Personen im kirchlichen Dienst nicht bei Donum Vitae mitwirken. Der Verein wurde als Reaktion auf den von Papst Johannes Paul II. 1999 erzwungenen Ausstieg der Kirche aus der gesetzlichen Schwangerenberatung gegründet. Bereits im Juli 2003 verlangte der heutige Papst Benedikt XVI. von den Bischöfen eine Klarstellung ihrer Beziehung.

meinung und diskussion SEITE 10