Verwaltungsrichter beschließen WM-Aus

Die Anbieter privater Sportwetten unterliegen erneut vor Gericht. Nun hoffen Buchmacher auf Hilfe aus Brüssel

MÜNSTER taz ■ Private Sportwetten scheinen bei Juristen unbeliebt zu sein. Nach dem Bundesverfassungsgericht haben nun auch die obersten NRW-Verwaltungsrichter gegen die Buchmacher von Fußballwetten entschieden. Der vierte Senat des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Münster hat gestern beschlossen, dass private Wettbüros von den Behörden geschlossen werden dürfen (Aktenzeichen: 4 B 961/06). „Wir sehen unsere Haltung bestätigt“, sagte eine Sprecherin des NRW-Innenministeriums.

Auslöser des juristischen Dauerstreits war ein lang erwartetes Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts. Die Karlsruher Grundgesetzhüter hatten dem Staat Anfang des Jahres unter strengen Auflagen gestattet, an seinem Jahrzehnte alten Monopol auf Sportwetten festzuhalten (taz berichtete). NRW-Innenminister Ingo Wolf (FDP) hatte die Kommunen daraufhin angewiesen, die illegale Veranstaltung und Vermittlung von Wetten zu unterbinden. Die Städte und Gemeinden in NRW haben bislang allerdings nur wenige der rund 1.000 privaten Wettbüros im Land geschlossen, weil zahlreiche Betreiber Widerspruch eingelegt hatten.

Das OVG gibt nun grünes Licht für weitere Schließungen, bestätigt mit seiner gestrigen Entscheidung die Anweisungen des Innenministers und schützt die staatliche Fußballwette Oddset. Das Bundesverfassungsgericht habe es in seinem Urteil zugelassen, dass „bei Beachtung bestimmter Maßgaben durch die staatlichen Wettveranstalter die private Veranstaltung von Sportwetten und die Vermittlung solcher Wetten weiterhin ordnungsbehördlich unterbunden werden“, teilte das Münsteraner Gericht gestern mit. „Diese Möglichkeit besteht auch in Nordrhein-Westfalen, nachdem das Innenministerium NRW der Firma Westlotto in Münster als staatlicher Veranstalterin von Sportwetten eine Vielzahl von Maßnahmen aufgegeben hat, die eine Beschränkung des Wettangebots, der Werbung für Sportwetten sowie der Vertriebswege und auch Maßnahmen der Spielsuchtprävention zum Gegenstand haben“, heißt es weiter. Die Firma Westlotto habe mit der „Umsetzung der Maßnahmen“ bereits begonnen. Parteiübergreifend wollen die Politiker in NRW an der Staatswette festhalten, weil aus den Oddseteinnahmen soziale und kulturelle Förderprojekte finanziert werden, für die das hoch verschuldete Land ansonsten kein Geld hätte.

Private Wettbürobetreiber hatten schon vor der Urteilsverkündung weniger auf Münster als auf Brüssel gesetzt. „Wir Buchmacher warten ohnehin auf die EU, die das staatliche Monopol in Deutschland demnächst hoffentlich kippen wird“, sagt Dieter Pawlik vom Deutschen Buchmacherverband in Essen. Die Europäische Kommission in Brüssel hatte Anfang April ein Verfahren gegen die Bundesrepublik und sechs weitere EU-Staaten eröffnet, weil sie keinen grenzüberschreitenden Wettbewerb im Sportwetten-Geschäft zulassen. Das Staatsmonopol verstoße gegen die vom europäischen Recht garantierte Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit.

MARTIN TEIGELER