Erfolgreiche Klage gegen Flüge

MÜNSTER/DÜSSELDORF dpa ■ Im juristischen Streit um mehr Starts und Landungen am Düsseldorfer Flughafen haben Anwohner einen kleinen Teilerfolg erzielt. Vorläufig dürfen in der Zeit zwischen 22.00 und 23.00 Uhr wie bisher nur 25 Flugzeuge abgefertigt werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht für NRW in Münster gestern per Beschluss entschieden. Die Landesregierung hatte im November 2005 für diese Zeit 36 Flugbewegungen genehmigt. Die so genannten Erweiterungsgenehmigung für Starts und Landungen tagsüber bleibt laut OVG von dem Beschluss unberührt.