Findet 1.000 Euro

Pech für einen Raubkopierer: Als die Polizei sein Haus durchsuchte, saugte sein Computer gerade Filme aus dem Netz. Jetzt stellte das Amtsgericht das Verfahren ein

Ob Senol Ö. den „König der Löwen“ tatsächlich selber sehen wollte, bleibt offen. Und auch, was er mit „Findet Nemo“ plante, ließ sich in der gestrigen Verhandlung gegen Ö. vor dem Bremer Amtsgericht nicht klären. Klar ist nur, dass der 38-jährige Kaufmann die Filme und noch ein paar andere nicht nur aus dem Netz zog, sondern sie – wie bei Tauschbörsen üblich – auch gleich wieder zum Download anbot, in juristischen Worten „ohne Einwilligung des Berechtigten“. Und das ausgerechnet an jenem Dienstagmorgen im April 2004, als eine Handvoll Polizeibeamter sich anschickte, Ö’s Wohnung zu filzen.

Zwar waren sie nicht auf der Suche nach Kinderfilmen und Blockbustern. Aber der Download, der auf Ö’s PC im Gange war, fiel ihnen auf. Weswegen sie den Computer beschlagnahmten und die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverstößen (GVU) informierten.

Die interessiert sich für die so genannten „peer to peer“-Tauschbörsen nach eigenen Angaben eigentlich eher wenig. Ihre eigene Ermittlungsgruppe jedenfalls, so Sprecherin Diane Gross, sei „auf ganz anderen Ebenen tätig“: „Wir sind den großen Fischen auf der Spur.“ Was aber nicht heiße, dass nicht auch die kleinen angezeigt würden – so man Wind von ihnen bekomme.

Weil der Besitz von illegal kopierten Filmen allein nicht strafbar ist, sondern vielmehr der Download von illegaler Quelle oder das unrechtmäßige Anbieten zum Download nachgewiesen werden muss, sind es oftmals Hausdurchsuchungen der Polizei wegen ganz anderer Delikte, bei denen gleichsam nebenbei noch Urheberrechtsverfahren abfallen – wie bei Ö. 70 Tagessätze à 20 Euro hatte die Staatsanwaltschaft von ihm gefordert, er erhob Einspruch. Und überließ es in der Verhandlung gestern seinem Anwalt, eine „Anregung“ zu formulieren: Das Verfahren wegen geringer Schuld gegen Geldbuße einzustellen. 1.000 Euro forderte die Staatsanwältin – plus den Verzicht auf Rückgabe seines vor über zwei Jahren beschlagnahmten Computers. Ö. akzeptierte auch das. Er dürfte bereits einen neuen besitzen. sim