Abgabe bleibt Pflicht

O-WEG Hausbesitzer zahlen Pflichtabgabe

Für „im Wesentlichen rechtmäßig“ hält das Bremer Verwaltungsgericht die Abgaben, die im so genannten Business Improvement District (BID) zwischen Ostertorsteinweg und Vor dem Steintor erhoben werden. Einen Eilantrag einer Grundstücksbesitzerin gegen die Abgabe hat das Gericht jetzt abgelehnt.

Im BID im Viertel wird die Abgabe von allen angrenzenden Grundstücksbesitzern erhoben. Finanziert werden damit Maßnahmen, die die Attraktivität des Standorts steigern sollen: Weihnachtsbeleuchtung, Samba- und Maskenkarneval. Die Antragstellerin hatte sich unter anderem mit Verweis auf den Gleichheitssatz zur Wehr setzen wollen. Die Maßnahmen dienten auch dazu, den Wert der Gewerbe-Grundstücke zu steigern – deshalb dürften die Eigentümer herangezogen werden, hielt das Gericht dem entgegen. Private Initiativen wie die BID würden „unverzichtbare Beiträge für die Erhaltung und Verbesserung von städtischer Qualität“ in Zeiten von Haushaltsnotstand leisten. THA