URTEIL
: Fristlose Kündigung berechtigt

MAINZ | Einem Mitarbeiter, der rund 228 Euro unterschlagen hat, darf fristlos gekündigt werden, entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz. Das gilt auch, wenn zunächst nur der Verdacht besteht, er habe unterschlagen. Das Gericht hob eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Trier auf und wies die Klage eines Arbeitnehmers ab. Dem Mann war fristlos gekündigt worden, weil er verdächtigt wurde, mehrmals in die Kasse gegriffen zu haben. Vor Gericht stellte sich heraus, dass er zumindest in einem Fall der Täter war. (dpa)