Kinderkrach wird Ohrenschmaus

LÄRMSCHUTZ Hamburg will mit neuem Gesetz die Ansiedlung von Kindergärten erleichtern

Schon der Titel des Vortrags ist programmatisch. Unter dem Motto „Kinderlärm in Wohngebieten erwünscht“, stellte Umwelt-Staatsrat Christian Maaß (GAL) am Dienstag die Eckpfeiler des neuen Hamburgischen Lärmschutzgesetzes vor, das der schwarz-grüne Senat kurz zuvor verabschiedet hatte. Die wichtigste Neuerung: Kinderlärm soll künftig gegenüber anderem Krach „privilegiert“ sein, er gilt als „grundsätzlich verträglich“ auch in Wohngebieten.

In der Vergangenheit hatten in Hamburg mehrfach Anwohner von Kindertagesstätten wegen Lärmbelästigung geklagt und sogar Recht bekommen. Umzüge, hässliche Schallschutzmauern, Nutzungseinschränkungen und die Reduzierung der zur Verfügung stehenden Kita-Plätze waren die Folge.

Das wird auch das neue Lärmschutzgesetz nicht ganz verhindern können. Denn noch immer macht das Bundesimmissionsschutzgesetz, dass regelt, wo wie viel Dezibel Schall erlaubt sind, keinen Unterschied zwischen Industrie- und Kitalärm, zwischen Kindern und Kreissägen. „Dieses Regelwerk können wir zwar in Hamburg nicht kippen, aber wir können ein Gesetz verabschieden, an dem kein Hamburger Richter bei seiner Abwägungsentscheidung vorbeikommt“, erläutert Maaß die Zielrichtung der Novelle, die noch von der Bürgerschaft verabschiedet werden muss.

Zudem sollen Hamburgs Bezirke künftig auch in den Bebauungsplänen von Wohngebieten gleich die Zulässigkeit von Kitas festlegen – und Flächen für die Einrichtungen ausweisen. MAC