Für Raucher wird es immer enger

Bund und Länder sind gegen Qualmen in öffentlichen Gebäuden, aber nicht in Kneipen

BERLIN taz ■ Die Luft für Raucher in Deutschland wird immer dünner. Am Freitag einigten sich die Gesundheitsminister von Bund und Ländern auf einer Konferenz in Dessau auf einen Maßnahmenkatalog zum Nichtraucherschutz. Diese müssten die Bundesländer nun selbst umsetzen, so Holger Paech, Sprecher von Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin Gerlinde Kuppe (SPD), zur taz. Gleichzeitig solle die Bundesregierung bald einen Gesetzentwurf zum verbesserten Nichtraucherschutz in den Bundestag einbringen.

Die Kämpfer gegen das Rauchen in öffentlichen Gebäuden sind in Deutschland seit zwei Wochen auf dem Vormarsch. Damals plädierte die Staatsanwaltschaft am Europäischen Gerichtshof dafür, die deutsche Klage gegen das Tabakwerbeverbot in Zeitungen, Zeitschriften, im Rundfunk und im Internet abzulehnen. Deutschland hatte die entsprechende EU-Richtlinie nicht umgesetzt, weil es die Union in Gesundheitsfragen für nicht zuständig hielt. Daraufhin sprachen sich immer mehr Politiker mit Bundeskanzlerin Angela Merkel an der Spitze für ein generelles Rauchverbot in öffentlichen Einrichtungen und Gaststätten aus. In Italien, Schweden, Norwegen oder Irland ist das längst Alltag.

So weit gehen die deutschen Gesundheitsminister in ihrem Maßnahmenkatalog nicht. Zwar darf künftig bundesweit in Schulen, Jugendeinrichtungen, Kindertagesstätten, Kliniken und Heimen für Behinderte und Pflegebedürftige nicht mehr geraucht werden. Allerdings sollen Bars und Restaurants von den Rauchverboten ausgenommen werden. Gaststätten werden lediglich verpflichtet, Raucher- und Nichtraucherbereiche einzurichten. Bislang gilt eine freiwillige Vereinbarung der Bundesregierung mit dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga). Demnach sollen 90 Prozent aller Gaststätten bis 2008 mindestens die Hälfte ihrer Plätze für Nichtraucher reservieren. Allerdings ist die große Mehrheit der Kneipen von der Selbstverpflichtung ausgenommen, weil die Vereinbarung nur Gaststätten mit mehr als 50 Sitzplätzen betrifft.

In dem Katalog, der maßgeblich von den Gesundheitsministerinnen von Sachsen-Anhalt und Bremen ausgearbeitet und auf der Konferenz nur geringfügig geändert wurde, heben die Minister den Schutz der Jugendlichen vor den Folgen des Tabakkonsums hervor. Deshalb wollen sie die verschärften Abgabevorschriften für Zigaretten an Jugendliche strikt kontrollieren. Ab dem 1. Januar 2007 kann man Kippen an Automaten nur noch mit einer Geldkarte kaufen. Nur wer anhand der Bankkarte mit Chip nachweisen kann, dass er älter als 16 Jahre ist, kann Zigaretten kaufen.

Das Bundesgesundheitsministerium begrüßt die Einigung auf den Katalog: „Das ist ein positive Entwicklung“, sagte eine Sprecherin von Ministerin Ulla Schmidt (SPD) der taz. „Damit wird umgesetzt, was wir seit Jahren fordern.“ Bis zu einem Rauchverbot in Kneipen und Gaststätten wird es allerdings noch dauern. Erst nach der Sommerpause wird ein parteiübergreifender Antrag des SPD-Abgeordneten Lothar Binding in den Bundestag eingebracht. Ob er eine Mehrheit im Plenum bekommt, ist unsicher. MAURITIUS MUCH