FRISTLOSE KÜNDIGUNG
: Gericht will Vergleich

40 Jahre Betriebszugehörigkeit sind gegen einen Abrechnungsbetrug abzuwägen: Im Prozess um eine fristlose Kündigung hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg am Donnerstag einen Vergleich vorgeschlagen. Die entlassene Bahnmitarbeiterin solle wieder eingestellt werden, so die Richter. Beide Seiten haben vier Wochen Zeit, sich zu erklären. Die Mitarbeiterin hatte die Bewirtungskosten für ihr 40-jähriges Dienstjubiläum falsch abgerechnet und ihren Arbeitgeber um 160 Euro betrogen. Das Gericht bezog sich auf das weithin beachtete Urteil zur Kassiererin „Emmely“. (ddp)