RETTUNGSDIENST IN SACHSEN
: Neuorganisation verfassungsgemäß

KARLSRUHE | Im Freistaat Sachsen bleibt der Rettungsdienst in öffentlicher Hand. Das Bundesverfassungsgericht hat die Gesetzesänderung für verfassungsgemäß erklärt, mit der Sachsen am 1. Januar 2008 das System wechselte und private Rettungsdienste einschränkte. Die Verfassungsbeschwerden zweier privater Rettungsdienste wurden vom Ersten Senat zurückgewiesen, teilweise auch für unzulässig erklärt. Ursprünglich bestand in Sachsen neben dem öffentlichen auch ein privater Rettungsdienst. (apn)