VS-Chef: Folter-Erkenntnis nutzen

BERLIN dpa ■ Der Präsident des Bundesverfassungsschutzes, Heinz Fromm, schließt die Verwertung von durch Folter gewonnenen Informationen nicht grundsätzlich aus. „Wenn Sie eine Information von einem ausländischen Dienst bekommen, der zu einem Land gehört, das nicht unseren rechtsstaatlichen Vorstellungen entspricht, dann sehen Sie dieser Information natürlich nicht an, wie sie gewonnen worden ist“, sagte er gestern im Deutschlandfunk. „Und wenn sie von Relevanz ist, etwa im Zusammenhang mit der Verhinderung eines Ereignisses hier in Deutschland, dann müssen Sie diese Information auch nutzen.“ Die Linkspartei kritisierte seine Äußerungen scharf. „Auch der Kampf gegen den Terror darf nicht dazu führen, dass verbriefte Bürger- und Menschenrechte nach Gutdünken Preis gegeben werden“, sagte Fraktionsvize Petra Pau. „Das Folterverbot gilt absolut und nicht nach Fromm und Nutzen.“ Mit Befragungen unter Folter im Ausland befasst sich derzeit auch der Untersuchungsausschuss des Bundestages.