Teuer wie ein Kühlturm

E.on muss für die Aufheizung der Weser durch das AKW Esenshamm zahlen. Und zwar ungefähr so viel, wie ein Weser schonender Kühlturm gekostet hätte. Der Weser nützt das nichts: sie heizt trotzdem weiter auf

Von „Vorteilsabschöpfung“ spricht der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz. In Höhe von 15,7 Millionen Euro. Für die gut anderthalb Milliarden Kubikmeter Wasser, die das AKW Esenshamm an der Unterweser zwischen Bremen und Bremerhaven mangels eines Kühlturms allein im Jahr 1999 zu Kühlzwecken abzapfte. Und die Weser damit auf bis zu 26 Grad aufheizte. Macht zwei Pfennig oder 1,0225 Cent pro Kubikmeter.

Zu viel, befand der AKW-Betreiber „E.on“ und zog vor Gericht. Seit Niedersachsen die Gebühr 1999 von 1,5 auf 2,0 Pfennig pro Kubikmeter angehoben habe, komme diese einer Steuer gleich. Die zu erheben, sei das Land nicht berechtigt.

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht wies diese Argumentation jetzt zurück. Zwar sei unklar, wie teuer E.on Bau und Betrieb eines Kreislaufkühlsystems samt Kühlturm gekommen wäre. Auch nach der von E.on angegriffenen Gebührenerhöhung von 1999 sei der Obolus aber „nicht unverhältnismäßig“. Er gleiche lediglich den mutmaßlichen Vorteil aus, den der Energiekonzern aus der Belastung der Weser ziehe. Dieser dürfe auch „pauschal“ abgeschätzt werden – ergo handele es sich um eine zulässige Gebühr. Lediglich für Januar 1999 muss das Land die Erhöhung, 327.000 Euro, wegen eines Formfehlers zurückzahlen. E.on konnte gestern nicht mitteilen, ob man das Urteil akzeptieren oder weitere Rechtsmittel einlegen werde.

Flora und Fauna in der empfindlichen Brackwasser-Zone zwischen Nordenham und Brake dürfte der Richterspruch indes wenig nützen. Sie sollten einst von einem „Wärmelastplan“ geschützt werden, den die deutschen Weser-Anrainer unterzeichnet hatten. Der Plan begrenzte die Aufheizung des Flusses – was den Bau eines AKWs ohne Kühlturm unmöglich gemacht hätte. Das erkannte vor 30 Jahren sogar das Verwaltungsgericht Oldenburg, das einem Fischer aus Brake Recht gab, der gegen die AKW-Pläne geklagt hatte. Niedersachsens Sozialminister Hermann Schnipkoweit (CDU) erließ daraufhin einen neuen Plan, wonach das AKW die Wärmebelastung der Brackwasserzone faktisch verdoppeln durfte. Bremen hätte zwar dagegen klagen können. Bürgermeister Hans Koschnik (SPD) jedoch verzichtete – im Gegenzug stimmte Niedersachsen der Industrialisierung eines Feuchtgebiets zu.

An einem Kühlturm, unterstreicht AKW-Gegner Hans-Otto Meyer-Ott von der „Aktion Z“, sei ihnen damals wie heute aber nie gelegen gewesen. Vielmehr müsse der Reaktor „so schnell wie möglich“ stillgelegt werden. sim