Sieben Fragen, sieben Antworten

1. Muss ich durch die neue Gesundheitsreform mehr Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung bezahlen?

Ja. In der gesetzlichen Krankenversicherung wird ab 2007 der Beitrag um 0,5 Prozent erhöht, die Hälfte davon tragen die Arbeitgeber, die Hälfte die Arbeitnehmer. Hat ein Arbeitnehmer zum Beispiel einen Bruttomonatsverdienst von 3.450 Euro und beträgt sein Kassenbeitrag inklusive Arbeitgeberanteil 13 Prozent, werden dann monatlich 8,60 Euro mehr von seinem Bruttolohn als Beitrag abgezogen.

2. Kann meine gesetzliche Krankenkasse die Beiträge darüber hinaus in den kommenden Jahren weiter erhöhen?

Ja. Künftig können die Kassen Zuschläge zu den Beiträgen erheben, wenn sie mit dem Geld aus dem geplanten Gesundheitsfonds nicht auskommen. Ob diese Zusatzbeiträge dann aus einkommensabhängigen Abgaben oder einer Pauschale für die Versicherten bestehen, sollen die Kassen selbst entscheiden können. Eine Zusatzbelastung aber ist wahrscheinlich.

3. Bekomme ich künftig in der gesetzlichen Kasse weniger ärztliche Leistungen?

Die Kürzungen von ärztlichen Leistungen aus dem Behandlungskatalog der gesetzlichen Kassen sind nach dem bisher bekannten Stand der Gesundheitsreform eher gering. Als Beispiel gelten Behandlungen nach Piercings, die künftig nicht mehr übernommen werden. Allerdings könnte es noch zu größeren Kürzungen bei den nicht gesetzlich festgelegten Leistungen kommen, wenn die Kassen nach weiteren Einsparmöglichkeiten suchen.

4. Muss ich künftig mehr private Zusatzversicherungen zur Gesetzlichen abschließen?

Wenn der Leistungskatalog wie geplant kaum verändert wird, ist das nicht nötig. Aber darauf kann man sich nicht verlassen.

5. Bleiben nichtarbeitende EhepartnerInnen und Kinder von Pflichtmitgliedern in der gesetzlichen Krankenkasse kostenlos mitversichert?

Nach den bisher bekannt gewordenen Plänen: ja.

6. Wenn die Beiträge der gesetzlichen Kassen steigen, lohnt es sich dann, in eine private Versicherung zu wechseln?

Bislang gilt der Leitsatz: Private Versicherungen lohnen sich vor allem für jüngere Männer und kinderlose Doppelverdiener; Älteren und Leuten, die eine Familie haben, bieten hingegen die gesetzlichen Kassen Vorteile. Diese Leitlinie gilt auch weiterhin, allerdings verschieben die höheren Beiträge der gesetzlichen Kassen künftig die Gewichte zuungunsten von AOK, Barmer und Co.

7. Wird es künftig leichter, in eine private Krankenversicherung zu wechseln?

Nein. Bisher gilt: Angestellte und ArbeiterInnen, die monatlich unter 3.937,50 Euro brutto verdienen, sind Pflichtmitglieder der gesetzlichen Kassen. Erst wer mit seinem Bruttoentgelt über dieser Versicherungspflichtgrenze liegt, kann sich entscheiden, ob er oder sie in eine private Krankenkasse wechselt. Diese Grenze soll nicht fallen.

Allerdings sollen die privaten Kassen künftig jeden Antragsteller, der jenseits der Pflichtgrenze liegt, als Mitglied aufnehmen müssen, unabhängig von seinem gesundheitlichen Risiko. Bisher können sie Antragsteller auch ablehnen. Die Frage aber ist, inwieweit sie für gesundheitlich „riskante“ Leute dann besonders hohe Prämien verlangen dürfen. BD