Gericht urteilt gegen Piraten

Die Piraten haben ihre Klage vor dem Landesverfassungsgericht gegen die Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses verloren. Die Regeln, die sich das Parlament zu Beginn der Legislaturperiode im Oktober 2011 selbst gab, verletzten nicht die Rechte einzelner oder fraktionsloser Abgeordneter, urteilte das Gericht am Mittwoch. Alle Anträge der 14 Piraten-Abgeordneten blieben erfolglos. Die Piraten hatten mehr Rechte für einzelne und fraktionslose Abgeordnete eingefordert. Unter anderem hielten sie es für verfassungswidrig, dass fraktionslose Abgeordnete in Ausschüssen kein Stimmrecht haben. Sie beanstandeten auch, dass Abgeordnete nicht in beliebig vielen Ausschüssen sitzen dürfen. (dpa)