SCHEINSELBSTSTÄNDIGKEIT
: Rentenversicherung unterliegt im Streit

BERLIN | Die Rentenversicherung hat einen Rechtsstreit um die vermutete Scheinselbstständigkeit eines Exbundestagsmitarbeiters verloren. Laut Berliner Sozialgericht stand der 41-Jährige nicht in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis. Das Parlament müsse deshalb keine Sozialversicherungsbeiträge für ihn abführen. Der Mann war von 2000 bis 2009 zwischen 52 und 135 Tagen im Jahr für das Referat Öffentlichkeitsarbeit tätig und hatte jährliche Honorare zwischen 14.000 und 40.000 Euro erhalten. (dpa)