Klimaanlagen kosten oft 100 Euro mehr

Deutsche Umwelthilfe und BUND decken bei Saturn und Media Markt Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht auf

BERLIN taz ■ Der extrem hohe Stromverbrauch von Raumklimageräten ist für die Käufer solcher Produkte oft nicht erkennbar. Das haben stichprobenartige Testbesuche der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) in Media-Markt- und Saturn-Filialen ergeben.

Bereits in der Vergangenheit hatten die Umweltexperten durch Analysen der Produktpaletten unterschiedlicher Elektromärkte überdurchschnittlich viele Stromfresser gefunden, die – obwohl das gesetzlich vorgeschrieben ist – keine Hinweise auf ihren Energieverbrauch liefern. Nun stellen DUH und BUND auch bei mobilen Klimaanlagen Verstöße gegen die gesetzliche Kennzeichnungspflicht fest. „Gerade extreme Stromfresser mit einer Kühlleistung bis zu 4.400 Watt müssen korrekt gekennzeichnet werden, damit die Kunden wissen, welche zusätzlichen Stromkosten auf sie zukommen“, sagt DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch.

Und diese Zusatzkosten können hoch ausfallen. Selbst bei nur 30 Tagen Betrieb im Jahr verursachen die schlechtesten der angebotenen Geräte mehr als 100 Euro zusätzlicher Stromkosten. „Dann sind sie plötzlich die größten Stromverbraucher im Haushalt“, warnt BUND-Chef Gerhard Timm. Auch für das Erdklima sind die mobilen Kühlgeräte schädlich. Während ihrer kurzen Laufzeit würden sie die Atmosphäre mehr schädigen als der ganzjährige Betrieb eines Kühlschranks.

Der BUND empfiehlt daher, bei der aktuellen Hitzewelle einfache Mittel für die schnelle Kühlung einzusetzen: tagsüber geschlossene Vorhänge oder Rollos und eine rasche Durchlüftung am Abend würden in unseren Breitengraden völlig ausreichen. Auf lange Sicht zahle sich eine moderne Wärmedämmung für die Hausbesitzer aus. Mit ihrer Hilfe könne im Winter wie im Sommer mehr Geld und Energie gespart werden als durch die teure Aufrüstung mit Raumklimageräten. Für die kommenden Wochen kündigt die DUH systematische bundesweite Testbesuche in weiteren Elektro- und Baumärkten an. Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht werden juristisch abgemahnt und auf einer Internet-Schmuddelseite (www.duh.de) veröffentlicht.

VOLKER HOLLMICHEL