Niederlage für Bahn-Carsharing

BERLIN taz ■ Die Deutsche Bahn hat eine juristische Auseinandersetzung verloren: Ihrer Carsharing-Firma DB Rent wurde vom Landgericht Hamburg verboten, weiterhin Briefe zu versenden, in denen es heißt: „Bitte vergessen Sie nicht, Ihren noch bestehenden Vertrag bei Ihrem bisherigen Carsharing-Anbieger Greenwheels AG zu kündigen.“ Sollte DB Rent gegen diese Auflage verstoßen, droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Die Bahn kann Rechtsmittel einlegen. Jahrelang hatten beide Firmen harmonisch kooperiert: DB Rent betrieb Buchungssystem und Werbung, Greenwheels stellte Autos. Zum 1. August wollte man sich trennen, doch kam es zum Streit um die Kundendatei (taz vom 5. 7.). UH