„… Assoziationen an eine sehr ungute Zeit“

Dokumentation: Die Fraktion Recht und Gerechtigkeit (PiS) schreibt dem polnischen Justizminister

Sehr geehrter Herr Justizminister Zbigniew Ziobro!

Im Namen der Parlamentsfraktion Recht und Gerechtigkeit wende ich mich mit der Bitte an Sie, zu prüfen, ob auf Basis des Artikels 307 Strafprozessordnung ein Gerichtsverfahren eingeleitet werden kann. Ziel der Ermittlungen soll sein, ob sich Peter Köhler, Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland, durch seinen (…) in der tageszeitung veröffentlichten Artikel „Schurken, die die Welt beherrschen wollen“ der Straftat der Beleidigung oder Erniedrigung des Präsidenten der Republik Polen, Lech Kaczyński, schuldig gemacht hat, indem er den Präsidenten als Dieb bezeichnete sowie ihm Eigenschaften und Verhaltensmerkmale zuschrieb, die im Lichte kulturell und allgemein anerkannter Werte als tadelnswert und unstatthaft gelten (Art. 226 §1 i §3 Strafgesetzbuch). Zugleich bitte ich höflich darum, mich zu informieren, wie Sie, Herr Minister, in dieser Frage entscheiden und weiterverfahren wollen.

Begründung: (…) Schon durch die Schlagzeile wird dem Präsidenten unterstellt, er habe sich des Diebstahls schuldig gemacht, was zweifellos zum Schluss führen kann, dass es sich hier nicht nur um eine bewusste Erniedrigung des Präsidenten in der öffentlichen Meinung Polens und der internationalen Gemeinschaft handelt, sondern auch um die Unterminierung des Vertrauens, das zum Ausüben seines Amtes nötig ist. (…) Formulierungen wie „es war schon vorher bekannt, dass der Präsident der RP keinem deutschen Politiker auch nur den Finger gereicht hat“ (…) ebenso wie die Zuschreibung einer xenophoben Haltung durch das Zitat: „Kaczyński ist wie viele Polen sehr misstrauisch gegenüber allem, was nicht polnisch ist“ kann zu dem Schluss führen, dass der Autor Präsident Lech Kaczyński gegenüber „Verachtung“ zum Ausdruck bringen will. (…)

Das (…) Wirken des Präsidenten, sein Verhalten sowie seine hohe persönliche Kultur zeigen, dass die erhobenen „Vorwürfe“ selbstverständlich nicht der Wahrheit entsprechen und sie auch keinem gesellschaftlichen Interesse dienen können. Sie sind im Gegenteil Ausdruck der Verachtung für ein Verfassungsorgan der Republik Polen. Neben der strafrechtlichen Bewertung der verwendeten Formulierungen muss man unterstreichen, dass wir es mit einer sehr beunruhigenden Erscheinung zu tun haben. Niemals zuvor nämlich hatten wir es in den Massenmedien mit einer Attacke dieses Ausmaßes zu tun, mit einer solchen Rhetorik und Stilistik, einer Sprache, die in Polen Assoziationen wecken muss an eine sehr ungute Zeit, an die 30er Jahre des 20. Jahrhunderts und die Publikationen des nazideutschen Wochenblatts „Steiner“ [gemeint ist das Nazi-Hetzblatt Stürmer; A. d. R.]. (…)

Der Vorsitzende der Fraktion Recht und Gerechtigkeit (PiS), Przemysław Gosiewski

ÜBERSETZUNG: GL, RH