Öffentlich-rechtlicher Status

betr.: „Dorfbank wird Konzern“, taz nrw vom 30.06.2006

Nach der Lektüre des Artikels fragt man sich, welches Gutachten der Autor gelesen hat: Das der beiden nordrhein-westfälischen Sparkassenverbände, über das der Autor zu berichten behauptet, kann es auf keinen Fall gewesen sein – beinhaltet es doch in den wesentlichen Punkten das Gegenteil dessen, was in seinem Bericht steht.[...]

Mitnichten schlagen die nordrhein-westfälischen Sparkassenverbände in ihrem von Finanzminister Linssen in Auftrag gegebenen Gutachten vor, „die öffentlich-rechtlichen Sparkassen in Kapitalgesellschaften zu verwandeln“. Im Gegenteil: All‘ ihre Vorschläge zur Modernisierung des Sparkassenrechts zielen darauf ab, den öffentlich-rechtlichen Status und die gemeinnützige Ausrichtung der Sparkassen in Nordrhein-Westfalen zu erhalten beziehungsweise zu stärken.

Die „Sparkassen-Experten empfehlen in NRW“ für den Verbund von WestLB und Sparkassen auch keine „Änderungen, wie sie bereits in Hessen und Thüringen durchgeführt wurden“. Die nordrhein-westfälischen Sparkassen arbeiten bereits eng mit der WestLB zusammen. Dies ist mithin also keine Forderung an die Zukunft (wie es der Text weismachen will), sondern bereits erfolgreich gelebte Praxis. Die nordrhein-westfälischen Sparkassenverbände schlagen Maßnahmen vor, um diese Kooperation im Interesse beider Seiten zu optimieren.

Im Übrigen sprechen sich die Sparkassenverbände zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden ausdrücklich gegen die Ausweisung von Stammkapital (und damit gegen eine Veränderung der Eigentümerstruktur) aus, wie sie im gerade vorgelegten Entwurf eines neuen Hessischen Sparkassengesetzes vorgesehen ist.

Ein Blick ins bestehende nordrhein-westfälische Sparkassengesetz hätte Ihren Autor von der unsinnigen Formulierung abgehalten, wonach „Sparkassen keinen Gewinn abführen dürfen“. Im Paragraphen 28 ist diese Gewinnabführung ausführlich geregelt, und sie wird auch im künftigen Sparkassengesetz – geht es nach den Vorschlägen der Sparkassenverbände – eine rechtliche Grundlage haben, allerdings mit flexiblerer Handhabung. Und wie in Vergangenheit und Gegenwart soll auch künftig die Gewinnausschüttung für gemeinnützige Zwecke verwendet werden.

[...] Völlig richtig liegt [der Autor, die Redaktion] im Bezug auf die Position von Handwerk und mittelständischer Wirtschaft: „Sie pochen darauf, den Status der Sparkassen unangetastet zu lassen.“

MARIANNE ULSAMER

Rheinischer Sparkassen- und Giroverband, Düsseldorf

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