Shoppen bis um acht

Ladenschluss-Freigabe erst im kommenden Jahr. Konzerne zurückhaltend: „Es muss sich rechnen“

DÜSSELDORF dpa/taz ■ Im Weihnachtsgeschäft wird Nordrhein-Westfalens Einzelhandel nicht länger öffnen dürfen. „Das wird sehr schwierig“, so Landeswirtschaftsministerin Christa Thoben (CDU). Zwar arbeite ihr Ministerium mit Hochdruck an einem Entwurf für ein Ladenschlussgesetz. Ob der Landtag das Gesetzgebungsverfahren abkürze, sei aber nicht abzusehen. Damit das Gesetz vor dem Weihnachtsgeschäft in Kraft treten kann, müsste das Parlament auf die Anhörung von Experten verzichten. „Wahrscheinlich wird das Gesetz in der ersten Hälfte kommenden Jahres in Kraft treten“, sagte Thoben.

Durch die am Freitag vom Bundesrat gebilligte Föderalismusreform ist die Zuständigkeit für den Ladenschluss vom Bund auf die Länder übergegangen. Nordrhein-Westfalen will die Ladenschlusszeiten von Montag bis Samstag komplett freigeben. Der Forderung, zumindest in der Adventszeit auch am Sonntag den Einkauf zu erlauben, will Thoben aber nicht nachkommen. „Der Schutz des Sonntags bleibt bestehen.“ Die vier so genannten Brauchtumssonntage, an denen die Kommunen die Ladenöffnung erlauben können, reichten aus. Nachteile für die Beschäftigten im Einzelhandel erwartet Thoben nicht. „Die Tarifverträge werden ja nicht aufgehoben.“ Längere Öffnungszeiten bedeuten deshalb nicht längere Arbeitszeiten.

Führende Handelskonzerne wie Metro und Rewe begrüßten die Pläne von Bundesländern. „Die Kunden erwarten attraktive Einkaufszeiten“, so ein Rewe-Sprecher. Auch die Metro prüfe „vor Ort, in welchem Maß man von neuen Regelungen Gebrauch macht“, sagte ein Sprecher des Düsseldorfer Konzerns. Längere Ladenöffnungszeiten machten eher in Metropolen als in ländlichen Gebieten Sinn: „Am Ende muss es sich rechnen.“