Die Bomben dürfen weiter fallen

MILITÄRÜBUNGSPLATZ Acht Kommunen und Gemeinden hatten für die Schließung der „Nordhorn Range“ geklagt. Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat die Klage abgewiesen, der Anspruch sei zu spät gekommen

„Die Menschen müssen weiter mit dem Risiko leben“

ANJA PIEL, GRÜNE LANDESVORSITZENDE

Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat Klagen von acht Gemeinden und Kreisen gegen den Luftwaffenübungsplatz „Nordhorn Range“ abgewiesen. „Der Klageanspruch ist verwirkt. Sie sind zu spät gekommen“, sagte der Vorsitzende Richter Michael Mädler zu den Klägern.

Die Briten hatten das Übungsgelände 2001 der Bundeswehr übergeben. Geklagt wurde aber erst im März 2008. Eine so späte Klage verstoße „gegen Treu und Glauben und gegen das Interesse am Rechtsfrieden“, begründete das Gericht die Entscheidung.

Die Kläger erklärten, aus ihrer Ablehnung des Platzes nie einen Hehl gemacht zu haben. Vor einer Klage wollten sie aber erst das Ende des Rechtsstreits um den geplanten Luftbodenschießplatz „Bombodrom“ bei Wittstock in Brandenburg abwarten. Dieses Argument ließ das Osnabrücker Verwaltungsgericht nicht gelten.

„Die Entscheidung gegen die Schließung des Bombenabwurfplatzes Nordhorn Range zeugt von nicht nachzuvollziehender Verantwortungslosigkeit den Menschen gegenüber, die jetzt weiterhin mit den Risiken vor Ort leben müssen“, sagte Anja Piel, niedersächsische Landesvorsitzende der Grünen. Richter Mädler erklärte, das Gericht sehe die Belastung der Bevölkerung. „Aber es geht nicht um Emotionen, sondern um eine juristische Prüfung.“

„Der Kampf gegen die Nordhorn Range ist noch lange nicht vorbei“, sagte der Landrat des Kreises Grafschaft Bentheim, Friedrich Kethorn (CDU). Der niedersächsische Landtag habe sich im Jahr 2009 einstimmig gegen den Bombenabwurfplatz ausgesprochen. Auch Christa Reichwaldt, parlamentarische Geschäftsführerin der Linken, sieht die Landesregierung in der Pflicht: „Sie muss ihr Versprechen einlösen und sich bei der Bundesregierung für eine schnelle Schließung der Nordhorn Range einsetzen.“ (dpa)