Ausnahmezustand in Bangkok

THAILAND Regierung verschärft Kurs. Jetzt ist es erlaubt, Demonstrationen zu verbieten, Menschen festzunehmen und Ausgangssperren zu verhängen

BANGKOK epd | Angesichts der zunehmenden Gewalt in Thailand hat die Regierung für die Hauptstadt Bangkok und mehrere umliegende Provinzen den Notstand verkündet. Der Ausnahmezustand soll von Mittwoch an für 60 Tage gelten, wie Medien am Dienstag berichteten. Die Notstandsgesetze geben den Sicherheitskräften weitreichende Befugnisse.

Der Ausnahmezustand erlaubt Sicherheitskräften, Demonstrationen von mehr als fünf Menschen zu verbieten, Ausgangssperren zu verhängen und Polizisten mit Sonderbefugnissen für Festnahmen auszustatten. Die Regierung plane aber zunächst nicht, die Demonstranten zu vertreiben, hieß es nach Medienberichten. Für Besucher in Bangkok ändert sich zunächst nichts. Sollten die Sicherheitskräfte allerdings Ausgangssperren verhängen, müssten sie sich auch daran halten.

Bei Bombenexplosionen waren am Freitag und Sonntag ein Mensch getötet und zahlreiche Menschen waren verletzt worden. Wer für die Attentate verantwortlich ist, ist noch unklar. Die Demonstrationen gegen die Regierung von Ministerpräsidentin Yingluck Shinawatra dauern seit mehr als zwei Monaten an. In deren Folge kam es wiederholt zu Schießereien und Explosionen. Seitdem wurden nach offiziellen Angaben mindestens neun Menschen getötet und Hunderte verletzt.

Wegen der anhaltenden Kundgebungen hatte Yingluck am 9. Dezember das Parlament aufgelöst und Neuwahlen ausgerufen. Protestführer Suthep Thaugsuban lehnt dies jedoch ab. Stattdessen fordern er und seine Unterstützer ein Ende des „Thaksin-Regimes“. Sie halten Yingluck für eine Marionette ihres Bruders Thaksin Shinawatra. Der einstige Regierungschef war 2006 vom Militär gestürzt worden. Anstelle der jetzigen Regierung will Suthep einen nicht gewählten Volksrat einsetzen. Derzeit setzt die Protestbewegung alles daran, die für den 2. Februar geplanten Neuwahlen zu sabotieren. Yingluck hat wiederholt erklärt, dass sie am geplanten Wahltermin festhalten werde.