Urteil im Express

CDU-Juristen fordern mehr Schnellverfahren. „Querulatorischen Eingaben“ sollen kosten

DÜSSELDORF dpa/taz ■ Eine Ausweitung von Schnellverfahren und die Einführung einer Missbrauchsgebühr will der Arbeitskreis der CDU-Juristen in NRW bei Strafprozessen möglich machen. Schnellverfahren sollen auch bei Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren angewandt werden können, heißt es in dem gestern in Düsseldorf vorgestellten Positionspapier. Bisher gilt bei Strafbefehlsverfahren und beschleunigten Verfahren eine Obergrenze bei den zu erwartenden Strafen von bis zu einem Jahr.

„Wir wollen durch Effizienzgewinne die Verfahren beschleunigen bei vollem Rechtsschutz“, sagte der Vorsitzende des Landesarbeitskreises Christlich Demokratischer Juristen (LACDJ), Peter Biesenbach, zu den Vorschlägen. Die Staatsanwälte seien laut einer Studie um etwa 40 Prozent überlastet.

Explizit warnte Biesenbach vor dem Missbrauch von Beweisanträgen. Richter sollten diese Anträge wegen Prozessverschleppung ablehnen können, was bislang nur in Extremfällen möglich sei. Darüber hinaus sollten Anwälte bei „querulatorischen Eingaben“ eine Gebühr zahlen müssen.

Nach dem Willen des LACDJ sollen Richter künftig ohne Mitwirkung der Staatsanwälte über Einsprüche gegen Bußgeldbescheide entscheiden. Bei kleineren Straftaten wie Ladendiebstählen sollen die Täter freiwillig einen Geldbetrag des fünf- bis zehnfachen Warenwertes an die Polizei zahlen; gegen Auflage dieser Summe soll dann das Verfahren eingestellt werden können. Die Vorschläge werden den jeweiligen Arbeitskreisen der Bundes- und Landtagsfraktion und dem Justizministerium unterbreitet. Ministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) versprach, die Vorschläge „sorgfälltig“ zu prüfen. Richtig sei, die Staatsanwälte zu entlasten.