EU: Kranke sind nicht behindert

LUXEMBURG afp ■ Das europäische Diskriminierungsverbot am Arbeitsplatz umfasst nicht eine Diskriminierung wegen Krankheit. Eine Krankheit sei einer dauerhaften Behinderung nicht gleichzusetzen, urteilte gestern der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg zu einem Streit in Spanien. Das Urteil ist aber auch anwendbar für die Auslegung des deutschen Gleichbehandlungsgesetzes, das noch in Kraft treten soll. Die Klägerin arbeitet bei einem auf Verpflegungsdienste spezialisierten Unternehmen in Spanien. Im Oktober 2003 wurde sie krank. Nachdem sie nicht arbeiten konnte, kündigte der Arbeitgeber und bot eine Abfindung an. Den Streit um die Kündigung legte das spanische Gericht dem EuGH vor. Es wies darauf hin, dass auch Krankheiten zu einer dauerhaften Beeinträchtigung führen können und wollte daher wissen, ob auch solche Krankheiten vom europäischen Diskriminierungsverbot erfasst sind.