GESCHÄFTE IM NETZ
: BGH rügt Tippfehler-Domains

KARLSRUHE | Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Geschäftsmodell sogenannter Tippfehler-Domains im Internet erschwert. Diese Seiten lehnen sich eng an die Namen bekannter Webseiten an, um Internetnutzer umzuleiten, und behindern damit den Wettbewerb der eigentlichen Namensinhaber, wie der BGH in einem am Mittwoch verkündeten Urteil entschied. Im aktuellen Fall hatte der Wetterdienst „www.wetteronline.de“ gegen den Betreiber der Seite „wetteronlin.de“ geklagt. (afp)

Az: I ZR 164/12