RENTENVERSICHERUNG
: Rente ab 63 bereitet Probleme

BERLIN | Die Umsetzung der abschlagsfreien Rente ab 63 bereitet den zuständigen Behörden offenbar technische Probleme. Die Deutsche Rentenversicherung könne bei der Anrechnung der Arbeitslosenzeiten nicht wie vorgesehen zwischen dem Bezug von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe unterscheiden, heißt es in der Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD). Eine vollmaschinelle Überprüfung der erforderlichen 45 Beitragsjahre sei nicht möglich. Dieses Problem bestehe für den Zeitraum von Juli 1978 bis Januar 2001 – also einen, der für die Berechnung der Rente mit 63 für langjährig Versicherte relevant wäre. (afp)